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Heute: Donnerstag 29 Juli 2010
© UNHCR

Erschreckende Gewalt in Somalias Hauptstadt

Mogadischu – Für die somalische Hauptstadt war das letzte Wochenende das bislang blutigste seit dem 8. Mai 2009. Durch die schweren Kämpfe zwischen bewaffneten Regierungstruppen und Rebellen von Al-Shabaab und Hisb-ul-Islam wurden tausende Somalier aus ihren Häusern im Nordwesten der Stadt vertrieben. Allein für den letzten Monat schätzt UNHCR die Zahl der Binnenvertriebenen aus Mogadischu auf 117.000; über 200 Menschen wurden getötet.

Auch die Krankenhäuser halten den Ansturm von Verletzten und Vergewaltigten kaum Stand. Offizielle Schätzungen gehen von etwa 700 Personen aus, die bei den Kämpfen zum Teil erheblich verletzt worden sind.

UNHCR verurteilt die Kampfhandlungen in Somalia aufs Schärfste und ist zutiefst besorgt über die Lage in der Hauptstadt und im gesamten Land, die noch angespannter und extremer geworden, als sie ohnedies schon gewesen ist. Besonders die Art der Kämpfe ist erschütternd, da Zivilisten und besonders Frauen und Kinder scheinbar willkürlich von den Gruppen angegriffen, verletzt, vertrieben oder auch getötet werden.

NGO-Partner berichten von 218 Verwundeten im Krankenhaus von Dayniile, wovon 81 Frauen und Kinder unter 14 Jahren sind; auch ein sechs Monate altes Baby sei unter den Opfern.

UNHCR-Mitarbeiter vor Ort sind deshalb gezwungen, die Verteilung von lebenswichtigen Hilfsgütern in den Außenbezirken von Mogadischu auszusetzen, da ihre eigene Sicherheit gefährdet ist. Auch der Betrieb eines Krankenhauses wurde ausgesetzt, da Ärzte und Personal ihren Arbeitsplatz nicht unversehrt erreichen konnten. Derzeit befinden sich 90 UNHCR-Helfer in Somalia, von denen 52 im Land selbst tätig sind und 38 von Nairobi aus die Hilfseinsätze unterstützen.

In Somalia kämpfen radikalislamische Milizen gegen die Regierung des ostafrikanischen Landes. Die Gräueltaten der vergangenen Tage, besonders die an der Zivilbevölkerung, sind nach Angaben von Augenzeugen entsetzlich und stellen einen klaren Bruch internationalen Rechts dar.


Veröffentlicht am: 09.06.2009


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