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Empfangs- und Verfahrenszentren
Unabhängig vom Ort der Gesuchstellung beginnt das Asylverfahren in der Schweiz grundsätzlich in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ). Nach der Aufnahme der Personalien und einer medizinischen Untersuchung wird eine erste Anhörung zu den Asylgründen und zum Reiseweg durchgeführt. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens (z.B. Prüfung von Herkunftsinformationen und nachgereichter Dokumente) wird der/die Asylsuchende grundsätzlich vom BFM einem Kanton zugewiesen, es sei denn eine Entscheidung über das Asylgesuch kann bereits an dem EVZ nach der ersten Anhörung getroffen werden.
Asylverfahren
Im Asylverfahren wird die asylsuchende Person in einer Anhörung durch das BFM in Gegenwart eines Dolmetschers und eines Vertreters der schweizerischen Hilfswerke zu ihren Asylgründen befragt. Die persönliche Anhörung gibt Gesuchstellern die Möglichkeit, ihr Asylgesuch zu begründen und an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. Die Anhörung wird protokolliert und vom Asylsuchenden gegengezeichnet. Das Befragungsprotokoll ist zentrales Element für die Beurteilung des Asylgesuches. Ein Beweis der Flüchtlingseigenschaft ist nicht erforderlich, das BFM muss aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Schutzbedürftigkeit des Gesuchstellers ausgehen können, wozu insbesondere der Aspekt der Glaubwürdigkeit zählt.
Der Entscheid
Das erstinstanzliche Asylverfahren endet mit einem schriftlichen Entscheid des BFM. Es gibt verschiedene Arten von Asylentscheiden: Nichteintreten, negativer Asyl- und Wegweisungsentscheid, vorläufige Aufnahme. Negative Entscheide, auch solche, die zwar den Flüchtlingsstatus bzw. das Asyl verneinen, aber die betreffende Person vorläufig aufnehmen, werden begründet. Dadurch wird das Recht, innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen einen negativen Entscheid Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht zu erheben, gewährt. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ist endgültig. Für die erforderliche Rechtsberatung stehen den betroffenen Personen von den Hilfswerken getragene Rechtsberatungsstellen zur Verfügung.
Nützliche Links: Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
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