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Heute: Donnerstag 29 Juli 2010
Afghanische Flüchtlinge im Zeltlager Roghani nahe Chaman, in Pakistan. © UNHCR/P. Benatar

 

Um wen sich das UNHCR kümmert

Um wen kümmert sich UNHCR?
UNHCR’s Hauptaufgabe ist der Flüchtlingsschutz. In den letzten Jahren aber wurde die Organisation immer öfter gebeten, auch Menschen zu helfen, die sich in flüchtlingsähnlichen Situationen befinden. Menschen also, die innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben sind, ehemalige Flüchtlinge, die heimgekehrt sind und Menschen, die ausserhalb ihres Heimatlandes vorübergehend Schutz gefunden haben, aber nicht den vollen Rechtsstatus eines Flüchtlings erhielten. Insgesamt unterstützt UNHCR 34,4 Millionen Menschen weltweit.

Flüchtlinge
Das internationale Recht definiert einen Flüchtling als eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit es besitzt. Die Flüchtlingsanerkennung erfolgt durch Regierungen, welche die UN- oder regionale Flüchtlingsabkommen unterzeichnet haben oder durch UNHCR selbst in Übereinstimmung mit der in der Satzung enthaltenen Definition die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen. Gemäss dieser Definition waren 2008 8.7 Millionen Menschen Flüchtlinge.

Zurückgekehrte Flüchtlinge
Flüchtlinge verlassen ihre Heimat nur unter starkem Druck und die meisten würden gerne zurückkehren, wenn es die Umstände erlauben. UNHCR unterstützt Flüchtlinge bei ihrer freiwilligen Rückkehr in Sicherheit und Würde. In ihrem Heimatland hilft UNHCR ihnen bei der Reintegration und bewacht die Sicherheitslage. Diese Aktivitäten sind abhängig von den Bedingungen vor Ort. UNHCR betreut die Reintegration von insgesamt 1.1 Millionen Menschen.

Asylsuchende 
Asylsuchende sind Personen, die ihr Herkunftsland verlassen haben und einen Asylantrag in andere Ländern gestellt haben, über den aber noch nicht rechtsgültig entschieden worden ist. Die grösste Gruppe von Asylsuchenden lebt in den Industriestaaten. Ihre Zahl beträgt etwa 800 000.

Staatenlose
Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ist im Völkerrecht weitgehend anerkannt und verleiht eine Rechtsstellung, aus der sich andere Rechte ableiten können. Dennoch gibt es nach UNHCR Schätzungen etwa neun Millionen Menschen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Dies ist vorallem in einigen Ländern der ehemaligen Sowjetunion der Fall.

Staatslosigkeit ist ein Problem, dass besonders häufig bei Kindern aus binationalen Ehen vorkommt. Besonders wenn Kinder in Länder auf die Welt kommen, die nicht Herkunftsländer im Sinne der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern sind, können sie zu staatenlose werden.

Verschiedene internationale Dokumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 unterstreichen, dass einer Person aus rassischen, ethnischen, religiösen oder politischen Gründen die Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden darf. Massnahmen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit als Folge von Gebietsübertragungen werden aufgezeigt und Regeln geschaffen für die Gewährung der Staatsangehörigkeit für im Land geborene Personen, die andernfalls staatenlos wären. Die UN-Generalversammlung hat UNHCR damit beauftragt, die Konvention zu überwachen.

Binnenvertriebene
Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons, IDPs genannt) verlassen ihre Heimat aus denselben Gründen wie Flüchtlinge, aber bleiben in ihrem eigenen Land und unterliegen damit weiterhin dessen Gesetzen. UNHCR unterstützte 2008 ca. 26 Millionen Binnenvertriebenen, obwohl es hierfür kein spezielles Mandat besitzt.

Diese Einsätze erfolgen auf Ersuchen des UN-Generalsekretärs oder der UN-Generalversammlung und mit Zustimmung des betreffenden Landes, wie seit kurzem in Pakistan und Afghanistan, auch aber auch in Sri Lanka, Kolumbien und Timor-Leste.


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