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Rechtlicher Schutz In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, hat UNHCR den Auftrag, weltweit für den Schutz von ca. 34,4 Millionen Menschen zu sorgen. UNHCR engagiert sich für die Einhaltung grundlegender Menschenrechte der Flüchtlinge und Vertriebene. UNHCR setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge nicht gegen ihren Willen in ihre ehemalige Heimat geschickt werden, wenn ihnen dort Verfolgung, bzw. Gewalt droht (Refoulement).
UNHCR arbeitet mit drei verschiedenen Lösungs-ansätzen: a) Heimkehr, wenn die Verhältnisse es erlauben, b) Integration im Asylstaat oder c) Neu-ansiedlung in einem Drittstaat.
Als Wächter über das Flüchtlingsvölkerrecht fördert UNHCR die Anwendung der einschlägigen Abkommen. Zugleich hilft es auch den Aufnahmestaaten, die nötige Infrastruktur bereitzustellen.
Besonderer Schutz für Frauen Wenn Menschen fliehen, sind besonders Mädchen und Frauen betroffen. Vom Staat im Stich gelassen, von Heim und Familie beraubt, sind Frauen auf der Flucht besonders verletzlich. Auf der langen Reise ins Exil sind sie Gleichgültigkeit, Belästigung und Missbrauch ausgesetzt – oft auch nachdem sie scheinbar sichere Orte erreicht haben.
Trotz dieser Bedrohung bleiben die Frauen stets im Mittelpunkt der Familie: Sie säugen, erziehen, unterhalten und schützen die Familie. UNHCR hat in den letzten Jahren viel unternommen um den Frauen einen angemessenen Flüchtlingsschutz zu garantieren. Zudem bietet UNHCR spezifische Dienste und Güter, die den Frauen ein neues Leben ermöglichen.
Kinderwelten Die effiziente medizinische Versorgung und schulische Bildung war in den vergangenen Jahrzehnten für Millionen von Kindern der Schlüssel für eine sichere Zukunft. Zusammen mit anderen humanitären Organisationen hilft UNHCR Kindern auf der Flucht.
Trotz der grossen Fortschritte ist das Leben für viele Kinder noch nie so schwierig gewesen: 25 Millionen unserer jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger mussten ihre Heimat verlassen.
Staatenlos Ein Mensch ist staatenlos, wenn kein Staat ihn als Staatsangehöriger gemäss eigenem Recht anerkennt. Mehrere Millionen Menschen sind bereits in dieses juristische Vakuum gefallen. Einmal drin, ist der nationale und internationale Rechtsschutz ebenso eingeschränkt, wie der Zugang zu grundlegenden Gütern wie Gesundheit und Bildung. Das Völkerrecht behandelt die Staatenlosigkeit in den internationalen Abkommen von 1954 (Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen) und 1961 (Überein-kommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit).
Flüchtlinge können staatenlos sein, doch werden nicht alle Staatenlose als Flüchtlinge anerkannt. Dennoch ist UNHCR für alle Staatenlose zuständig. 1974 beauftragte die Vollversammlung der Vereinten Nationen den Staatenlosen begrenzten Rechtsschutz zu gewähren. 1996 erweiterte sie mit der Resolution 51/75 das Mandat zur Reduktion der Staatenlosigkeit auf der ganze Welt. Zugleich forderte sie UNHCR auf, weltweit für den Beitritt zu den Konventionen über die Staatenlosigkeit zu werben. UNHCR unterstützt die Ausarbeitung von Gesetzen über die Staatsbürger-schaft, die Staatenlosigkeit verhindern oder begrenzen. Das Ziel ist unter anderem den willkürlichen Entzug der Staatsbürgerschaft zu vermeiden.
Das Exekutivkomitee hat seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass Menschen zuweilen sehr lange staatenlos bleiben. Es forderte das Hochkommissariat auf diesem Problem besondere Beachtung zu schenken: Zusammen mit den betroffenen Staaten sollten Wege aus der Staatenlosigkeit gefunden werden.
Was ist ein Binnenvertriebener? Binnenvertriebene müssen innerhalb ihres Landes ihre Heimat verlassen und gelten als nationale Vertriebene. Da sie keine internationalen Grenzen überschreiten, gelten sie nicht als Flüchtlinge und unterliegen nicht dem Schutz durch das Genfer Abkommen von 1951.
UNHCR betreute 2008 circa 26 Millionen Binnenvertriebene (Internally Displaced Person, IDP). Die IDPs sind ebenso schutzlos wie Flüchtlinge und sind in der Regel vor Verfolgung oder Krieg auf der Flucht.
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