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Ein Asylgesuch kann auch bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland gestellt werden. Die Vertretung überweist das Asylgesuch mit einem Bericht an das BFM zur Entscheidung über eine Bewilligung zur Einreise.
Das Asylgesuch wird daraufhin geprüft, ob es der Person zugemutet werden kann, im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat zu bleiben oder ob sie weiteren Schutz bedarf. Ist ein zukünftiger Aufenthalt im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat nicht zumutbar und weiterer Schutz erforderlich, wird der Person die Einreise in die Schweiz zum Zweck der Durchführung des Asylverfahrens bewilligt.
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