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Asylsuchende, die per Flugzeug in die Schweiz einreisen, jedoch nicht über gültige Reisepapiere verfügen, die ihnen eine Einreise in die Schweiz gestatten, müssen im Transitbereich des Flughafens verbleiben, während sie ihr Gesuch direkt bei der Flughafenpolizei einreichen können. In einer Art Vorverfahren wird noch am Flughafen geprüft, ob Chancen auf Asyl bestehen oder das Gesuch offensichtlich unbegründet ist. Im letzteren Fall kann die Person, direkt in das Herkunftsland weggewiesen werden; anderenfalls wird die Einreise gestattet und das Verfahren an einem EVZ fortgesetzt. Ein negativer Entscheid des BFM am Flughafen kann durch das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag überprüft werden.
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